„Die unteren Grundstücke sind im Besitz der Anwohner in Dorfstr. 2“
FALSCH!
Die Grundstücke gehören Personen, die nicht in Nienwohld leben. Trotz Widerstandes bei der Erstellung des B-Planes wurden diese Grundstücke in den B-Plan integriert. Somit sind sie momentan unverkäuflich, denn sie haben von der Dorfstraße aus gesehen keine Zuwegung, da diese gemäß B-Plan nicht erlaubt wurde und der einzige Weg zu diesen Grundstücken der Gemeinde Nienwohld gehört. Auch die Entwässerung beider Grundstücke muss nun in Richtung Straße Honbrook, also bergauf(!) erfolgen. Wie wir aber gehört haben, planen die Besitzer der Grundstücke ihr Recht auf Zuwegung & Erschließung von der Dorfstraße aus einzuklagen. Einem Verkauf, sowie einer Bebauung dieser Grundstücke würde hiernach nichts mehr im Wege stehen. Was dann mit der sinnlos geplanten Stichstraße der Gemeinde passiert, kann man nur erahnen…!