„Die Anwohner haben das Bürgerbegehren aus persönlichem Interesse initiiert“
FALSCH!
Die Gemeindevertretung hält nach wie vor an ihrer Behauptung fest, dass die Initiatoren aus „persönlichem Interesse“ handeln. Dies hat sie bis zum heutigen Tage jedoch noch nie begründet, worin das persönliche Interesse liegen soll! Auch wir können kein persönliches Interesse feststellen. Falls die Gemeindevertretung meint, das eigene Interesse würde darin bestehen, dass das Grundstück nicht bebaut werde – es war stets klar, dass das vorliegende Grundstück bebaut wird. Ebenso war klar, wie groß dieses Haus werden darf. Wir wissen weiterhin nicht, worin also das „persönliche Interesse“ begründet sein soll. Hinweise auf ein angebliches „eigenes Interesse“ nehmen wir gern entgegen.