Hier möchten wir Euch ein paar Informationen zum Bürgerbegehren geben.
Welche Arten von Bürgerbegehren gibt es:
Der Gesetzgeber sieht zwei Arten von Bürgerbegehren vor: das „initiierende“ Bürgerbegehren (der Gemeinderat wird von den Bürgern aufgefordert etwas zu tun, z.B. einen Spielplatz bauen) und das „kassierende“ Bürgerbegehren (ein Beschluss des Gemeinderates wird durch die Bürger wieder aufgehoben). In unserem Fall ist es also ein kassierendes Bürgerbegehren und das kann gemäß den gesetzlichen Vorgaben erst dann eingereicht werden, wenn es einen Beschluss der Gemeindevertretung gibt.
Die im Gemeindebrief vom 10. Dezember gemachten Vorwürfe an die Initiatoren dieses „im Nachhinein“ zu machen, entbehren jeder Grundlage, da es gesetzlich so vorgesehen ist. Auch der im gleichen Brief gemachte Vorwurf dies „möglichst im Vorwege“ zu tun, beruht auf dem fehlenden Wissen über Bürgerbegehren, dass dies nicht möglich ist, sowie sich die Gemeindevertretung mit einem Thema schon beschäftigt hat. Ein initiierendes Bürgerbegehren ist somit rechtlich nicht möglich.
Was passiert nach Beantragung und Einreichung der Unterlagen:
Wird einem Bürgerbegehren nach Prüfung der gesetzlichen Vorgaben durch die Kommunalaufsicht stattgegeben und folgt die Gemeindevertretung dem Begehren nicht, kommt es zu einem Bürgerentscheid.
Wie läuft die Abstimmung:
Die Abstimmung selber läuft dann fast wie eine normale Wahl. Ihr bekommt per Post neben einer Abstimmungsbenachrichtigung auch noch Informationen der Gemeindevertretung und der Initiatoren.
Am Abstimmungstag (hier der 07. April) seid Ihr dann dazu aufgerufen Eure Stimme abzugeben (Abstimmungsraum: Alte Schule). Die Abstimmung selber ist wie bei einer Wahl anonym und geheim. Keiner weiß, wer welche Stimme abgegeben hat.
Briefwahl:
Hinweis: da diese Abstimmung in den Osterferien stattfinden wird, könnt Ihr auch wie bei einer normalen Wahl vorab per Brief Eure Stimme abgeben. Somit haben auch die die Möglichkeit ihre Stimme abzugeben, die am Abstimmungstag selber nicht da sind. Bitte macht davon Gebrauch.
Um dafür den Abstimmungsschein zu bekommen, kann dieser per Brief (Amt Bargteheide-Land, Eckhorst 34, 22941 Bargteheide), per Fax (04532-404599), persönlich oder sogar per Email (info@bargteheide-land.de) beantragt werden.
Bitte dazu das entsprechende Musterformular von der Abstimmungsbenachrichtigung nutzen.
Nach der Abstimmung:
Hat die Abstimmung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt (Rahmenbedingungen, korrekt verlaufen, Mindestquote der Wahlbeteiligung von 20% erfüllt, usw.), dann zählt als Ergebnis die einfache Mehrheit der Stimmen
Diese basisdemokratische Entscheidung muss dann umgesetzt werden und steht über der Entscheidung einer Gemeindevertretung. .