– an alle Einwohner von Nienwohld –
Stellungnahme
der Initiative Bürgerentscheid Nienwohld zu den Briefen der Gemeinde
Liebe Nienwohlder*innen,
zum Ende des vergangenen Jahres sind
zwei Briefe der Gemeindevertretung an alle Nienwohlder Haushalte verteilt
worden. Neben angreifenden Zwischentönen in unsere Richtung, wurden hier
Aussagen zu Fakten gemacht, die für Verwirrung gesorgt haben. Uns, der Initiative Bürgerentscheid
Nienwohld, war es auch mehr als zwei Monate nach den Briefen der
Gemeindevertretung wichtig, nochmal auf die Inhalte dieser Briefe einzugehen,
denn besonders im Hinblick auf die nun bevorstehende Wahl, sollen alle
Einwohner Nienwohlds in die Lage versetzt werden sich eine Meinung zu bilden.
Am 07. April kommt es zum
Bürgerentscheid – Ihr habt die Wahl!
Zitat Brief vom 10.12.: „Die Einwohner/-innen werden zu einer
Teilnahme zu Bürgerbefragung aufgerufen, um über eine Entscheidung des
Gemeinderats vom Frühjahr 2018 im Nachhinein abzustimmen.“
Die Mitglieder
der Initiative Bürgerentscheid Nienwohld haben erstmalig von dem Bauvorhaben im
Honbrook im April 2018 die Kenntnis erlangt. Unmittelbar danach sind wir aktiv
geworden, indem wir wiederholt
und erfolglos versucht haben mit der Gemeindevertretung in einen Dialog zu
treten, um weitere Informationen zu dem o.g. Bauvorhaben zu erlangen. Am
10.06.2018 wurde dann unsererseits ein
Antrag auf eine Bürgerbefragung/Bürgerentscheid beim Gemeinderat
eingereicht. Dieser Antrag ist bis heute unbeantwortet geblieben.
Zitat Brief vom 10.12.: „Ein Bürgerentscheid ist ein legitimes,
demokratisches Instrument um möglichst im Vorwege
Grundsatzentscheidungen zu treffen.“
Diese
Aussage ist rein faktisch falsch, denn Bürgerentscheide können „…etwas
verhindern, was die Gemeindevertretung… beschlossen hat“ „Die bis Frühjahr 2013 geltende Sechswochenfrist für Bürgerbegehren, die sich gegen Organbeschlüsse
richten, hat der Landtag zu Recht ersatzlos
gestrichen“.
(Quelle:https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/leitfaden_buergerbegehren_sh.pdf) Wir möchten außerdem darauf hinweisen,
dass eine rechtzeitigere und transparentere Informationspolitik der
Gemeindevertretung, hätte verhindern können, dass es erst so spät zu der
Einbeziehung der Nienwohlder*innen in die Planung gekommen ist.
Zitat Brief vom 20.12.: „Das von den neuen
Anwohnern des Honbrooks initiierte Bürgerbegehren …“
Die Mitglieder
der Initiative Bürgerentscheid Nienwohld besteht nicht ausschließlich aus
Anwohnern des Honbrooks. Federführende Ansprechpartner sind u.a. verwurzelte
Nienwohlder aus der Dorfstraße. Darüber hinaus wird das Bürgerbegehren von
vielen weiteren Nienwohlder Einwohnern und Einwohnerinnen aktiv
unterstützt.
Zitat Brief
vom 20.12.: „Bei der Entwicklung des Bebauungsplanes kam es zu keinen
Bedenken der Anwohner.“
Bei der
Entwicklung des Bebauungsplanes zum Wohngebiet Honbrook, war nie die Rede
von einem Mehrparteienhaus mitten im Wohngebiet. Deshalb wurden zu diesem
Zeitpunkt auch keine Bedenken in Bezug auf ein solches Bauvorhaben geäußert. In
die Entwicklung des Bebauungsplanes wurden die Einwohner Nienwohlds nicht
einbezogen.
Zitat Brief
vom 20.12.: „…jeder Käufer hätte so auf einem Teil der Grundstücke im
Honbrook bauen können.“
Die Käufer der
Grundstücke im Honbrook haben sich jedoch alle an die Ausschreibung der
Landgesellschaft Schleswig-Holstein sowie an die Begründung zum Bebauungsplan
Nr.4 (vom Bürgermeister am 11.02.2014 unterzeichnet) gehalten, wonach es sich
im Wohngebiet ausschließlich um 1 – 1,2 Wohneinheiten pro Grundstück
(Einzelhäuser bzw. Doppelhaushälften) handeln darf.
Zitat Brief vom 10.12.: „…eigene Interessen zu verfolgen, zum Teil
unvollständige und fehlerhafte Informationen zu verbreiten und Ängste vor
Fremden zu schüren…“
Zitat Brief vom 20.12.: „In dem
Anschreiben, dass fast alle Haushalte erhielten, standen Unwahrheiten und
falsch wiedergegebene Aussagen.“
Da es zu keinem Zeitpunkt Gespräche
zwischen Mitgliedern der Initiative Bürgerentscheid Nienwohld und der
Gemeindevertretung gab, die unsere Beweggründe zur Initiierung des
Bürgerbegehrens betreffen, ist dies reine Spekulation. Wir empfinden es als üble Nachrede und „nicht förderlich für den Gemeindefrieden und das Gemeindewohl“.
Wir haben uns
bei Aussagen zu Zahlen in unserem Infobrief auf den Beschluss des Gemeinderates
vom 08.03.2018 bezogen. Ansonsten hatten wir lediglich konkrete Fragen
aufgeworfen. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass diese als „Unwahrheiten“
abgetan werden nur weil sie unbequem sind. Wir empfinden es als anmaßend, diese
als „völlig verdreht“ abzutun, insbesondere vor dem Hintergrund, dass
die Gemeindevertretung es an dieser Stelle eindeutig versäumt hat, die
Einwohner der Gemeinde rechtzeitig, vollumfänglich und transparent zu
informieren und deshalb zum heutigen Zeitpunkt immer noch Fragen offen sind.
Zitat Brief
vom 20.12.: „Neben den nicht messbaren Schäden wie dem Verlust des
Gemeindlichen Friedens …“.
Wenn mit „Gemeindlichen
Frieden“ ein Stillschweigen und Hinnehmen aller Beschlüsse der
Gemeindevertretung, ohne diese hinterfragen zu dürfen, gemeint ist, dann mag es
so sein, dass wir diesen stören. Aus den Gesprächen mit der Mehrheit der
Nienwohlder*innen, zeigte sich uns jedoch ein anderes Bild. Uns sind offene,
aufmerksame und interessierte Bürger begegnet, die ebenfalls nicht alles
stillschweigend hinnehmen möchten.
Zitat Brief vom 10.12.: „Der vielfach öffentlich beschriebene
Wohnungsmangel … ist allen bekannt“.
Aus unserer Sicht ist es zumindest
fragwürdig, ob dieser öffentlich beschriebene Wohnungsmangel auch für eine, mit
keiner Infrastruktur ausgestatteten Gemeinde wie Nienwohld gilt. Besonders im
Hinblick auf die geplanten, kleinen Wohnungen für Ein-Personen-Haushalte. Deshalb
ist uns die (bis jetzt nicht vorhandene) konkrete Bedarfsermittlung so wichtig,
insbesondere da mit öffentlichen Geldern
gebaut wird.
Zitat Brief vom 10.12.: „…bisherige Schuldenfreiheit endet … mit
der Kreditaufnahme … wir schaffen einen soliden, beständig steigenden
Gegenwert, der Steuerzahler an den Ort bindet und Mieteinnahmen garantiert“.
Zitat Brief
vom 20.12.: „Den Investitionen steht ein sich stetig verbessender Gegenwert
gegenüber, Immobilien verlieren selten an Wert, heißen Neudeutsch auch ,Betongold´.“
Diese Aussagen
(eine Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde unseres Wissens nach nie gemacht)
ziehen wir in starken Zweifel. Schon eine von uns selber aufgestellte einfache
Wirtschaftlichkeitsberechnung aufgrund der vorliegenden Zahlen kommt zu einem
negativen Ergebnis. Um dies zu untermauern und die o.a. Aussage des
Gemeinderates zweifelsfrei zu widerlegen, hat die Initiative Bürgerentscheid
Nienwohld nunmehr einen Sachverständigen mit der Erstellung einer
Ertragswertermittlung zur Darlegung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung
einschließlich Rentabilitätsvorschau auf Basis der aktuellen
Baukostenermittlung sowie der von der Gemeindevertretung prognostizierten
Mieteinnahmen beauftragt.
Zitat Brief
vom 20.12.: „…die Gemeinde, also ihr alle, einen sechsstelligen Betrag,
Stand heute 150. 000 € verliert um die Befindlichkeiten einiger weniger
Anwohner zu befriedigen.“
Die
Gemeindevertretung hat das Bauvorhaben seit Beginn des Bürgerbegehrens durch
die Initiative Bürgerentscheid Nienwohld ungeachtet der Möglichkeit, dass das
Bürgerbegehren Erfolg haben könnte, weiter vorangetrieben und so die Kosten in
die Höhe getrieben. Unerwähnt bleibt im Brief der Gemeindevertretung jedoch,
dass den Ausgaben der Verkaufswert des Grundstückes gegenübersteht, was den
tatsächlichen Verlust wieder reduziert. Wir sind der Meinung mittlerweile
deutlich gemacht zu haben, dass es uns hierbei nicht um „Befindlichkeiten“
geht. Uns geht es darum, alle Nienwohlder*innen „ins Boot zu holen“, sie zu
informieren und mitentscheiden zu lassen, was mit unserem Geld passiert.
Zitat Brief
vom 20.12.: „… die Gemeinde alle vergebenen Aufträge erfüllen, also bezahlen
muss- ohne eine Gegenleistung dafür zu bekommen. Kosten bis 600. 000 €“
Laut der
zweiten, aktuelleren Kostenaufstellung des Amtes Bargteheide Land vom
24.01.2019 belaufen sich die geschätzten Schadensersatzzahlungen auf 93.000
Euro. Zusammengerechnet mit dem bereits ausgegebenen Kosten und den
Rückbaukosten ergibt sich eine Gesamtschaden von 204.955,76 Euro. Auch hierbei
ist der Gegenwert des Grundstückes noch nicht abgezogen. Wie also die
Gemeindevertretung auf einen Schadenzersatzbetrag von 600.000 Euro gekommen
ist, lässt sich absolut nicht nachvollziehen.
Wichtiger
Hinweis:
Alle Nachweise zu unseren o. g. Aussagen
werden auch auf unserer Internetseite http://bürgerentscheid-nienwohld.de zur Verfügung gestellt und anlässlich
der durch uns initiierten
Diskussionsrunde am
Mittwoch, den 20. März 2019 um 19.30 Uhr in der „Alte Schule“
gemeinsam mit den Gemeindevertretern
erörtert!
Hierzu
sind alle Nienwohlder*innen recht herzlich eingeladen, ihre Fragen zu stellen.