Infobrief 3

– an alle Einwohner von Nienwohld –

 

Stellungnahme der Initiative Bürgerentscheid Nienwohld zu den Briefen der Gemeinde

 

Liebe Nienwohlder*innen,

 

zum Ende des vergangenen Jahres sind zwei Briefe der Gemeindevertretung an alle Nienwohlder Haushalte verteilt worden. Neben angreifenden Zwischentönen in unsere Richtung, wurden hier Aussagen zu Fakten gemacht, die für Verwirrung gesorgt haben. Uns, der Initiative Bürgerentscheid Nienwohld, war es auch mehr als zwei Monate nach den Briefen der Gemeindevertretung wichtig, nochmal auf die Inhalte dieser Briefe einzugehen, denn besonders im Hinblick auf die nun bevorstehende Wahl, sollen alle Einwohner Nienwohlds in die Lage versetzt werden sich eine Meinung zu bilden.

Am 07. April kommt es zum Bürgerentscheid – Ihr habt die Wahl!

 

Zitat Brief vom 10.12.: „Die Einwohner/-innen werden zu einer Teilnahme zu Bürgerbefragung aufgerufen, um über eine Entscheidung des Gemeinderats vom Frühjahr 2018 im Nachhinein abzustimmen.“

Die Mitglieder der Initiative Bürgerentscheid Nienwohld haben erstmalig von dem Bauvorhaben im Honbrook im April 2018 die Kenntnis erlangt. Unmittelbar danach sind wir aktiv geworden, indem wir wiederholt und erfolglos versucht haben mit der Gemeindevertretung in einen Dialog zu treten, um weitere Informationen zu dem o.g. Bauvorhaben zu erlangen. Am 10.06.2018 wurde dann unsererseits ein Antrag auf eine Bürgerbefragung/Bürgerentscheid beim Gemeinderat eingereicht. Dieser Antrag ist bis heute unbeantwortet geblieben.

 

Zitat Brief vom 10.12.: „Ein Bürgerentscheid ist ein legitimes, demokratisches Instrument um möglichst im Vorwege Grundsatzentscheidungen zu treffen.“

Diese Aussage ist rein faktisch falsch, denn Bürgerentscheide können „…etwas verhindern, was die Gemeindevertretung… beschlossen hat“ „Die bis Frühjahr 2013 geltende Sechswochenfrist für Bürgerbegehren, die sich gegen Organbeschlüsse richten, hat der Landtag zu Recht ersatzlos gestrichen“.

(Quelle:https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/leitfaden_buergerbegehren_sh.pdf) Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass eine rechtzeitigere und transparentere Informationspolitik der Gemeindevertretung, hätte verhindern können, dass es erst so spät zu der Einbeziehung der Nienwohlder*innen in die Planung gekommen ist.

 

 

Zitat Brief vom 20.12.: „Das von den neuen Anwohnern des Honbrooks initiierte Bürgerbegehren …“

 

Die Mitglieder der Initiative Bürgerentscheid Nienwohld besteht nicht ausschließlich aus Anwohnern des Honbrooks. Federführende Ansprechpartner sind u.a. verwurzelte Nienwohlder aus der Dorfstraße. Darüber hinaus wird das Bürgerbegehren von vielen weiteren Nienwohlder Einwohnern und Einwohnerinnen aktiv unterstützt.

 

Zitat Brief vom 20.12.: „Bei der Entwicklung des Bebauungsplanes kam es zu keinen Bedenken der Anwohner.“

Bei der Entwicklung des Bebauungsplanes zum Wohngebiet Honbrook, war nie die Rede von einem Mehrparteienhaus mitten im Wohngebiet. Deshalb wurden zu diesem Zeitpunkt auch keine Bedenken in Bezug auf ein solches Bauvorhaben geäußert. In die Entwicklung des Bebauungsplanes wurden die Einwohner Nienwohlds nicht einbezogen.

 

Zitat Brief vom 20.12.: „…jeder Käufer hätte so auf einem Teil der Grundstücke im Honbrook bauen können.“

Die Käufer der Grundstücke im Honbrook haben sich jedoch alle an die Ausschreibung der Landgesellschaft Schleswig-Holstein sowie an die Begründung zum Bebauungsplan Nr.4 (vom Bürgermeister am 11.02.2014 unterzeichnet) gehalten, wonach es sich im Wohngebiet ausschließlich um 1 – 1,2 Wohneinheiten pro Grundstück (Einzelhäuser bzw. Doppelhaushälften) handeln darf.

 

Zitat Brief vom 10.12.: „…eigene Interessen zu verfolgen, zum Teil unvollständige und fehlerhafte Informationen zu verbreiten und Ängste vor Fremden zu schüren…“

Zitat Brief vom 20.12.: „In dem Anschreiben, dass fast alle Haushalte erhielten, standen Unwahrheiten und falsch wiedergegebene Aussagen.“

Da es zu keinem Zeitpunkt Gespräche zwischen Mitgliedern der Initiative Bürgerentscheid Nienwohld und der Gemeindevertretung gab, die unsere Beweggründe zur Initiierung des Bürgerbegehrens betreffen, ist dies reine Spekulation. Wir empfinden es als üble Nachrede und „nicht förderlich für den Gemeindefrieden und das Gemeindewohl“.

Wir haben uns bei Aussagen zu Zahlen in unserem Infobrief auf den Beschluss des Gemeinderates vom 08.03.2018 bezogen. Ansonsten hatten wir lediglich konkrete Fragen aufgeworfen. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass diese als „Unwahrheiten“ abgetan werden nur weil sie unbequem sind. Wir empfinden es als anmaßend, diese als „völlig verdreht“ abzutun, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Gemeindevertretung es an dieser Stelle eindeutig versäumt hat, die Einwohner der Gemeinde rechtzeitig, vollumfänglich und transparent zu informieren und deshalb zum heutigen Zeitpunkt immer noch Fragen offen sind.

 

Zitat Brief vom 20.12.: „Neben den nicht messbaren Schäden wie dem Verlust des Gemeindlichen Friedens …“.

Wenn mit „Gemeindlichen Frieden“ ein Stillschweigen und Hinnehmen aller Beschlüsse der Gemeindevertretung, ohne diese hinterfragen zu dürfen, gemeint ist, dann mag es so sein, dass wir diesen stören. Aus den Gesprächen mit der Mehrheit der Nienwohlder*innen, zeigte sich uns jedoch ein anderes Bild. Uns sind offene, aufmerksame und interessierte Bürger begegnet, die ebenfalls nicht alles stillschweigend hinnehmen möchten.

 

Zitat Brief vom 10.12.: „Der vielfach öffentlich beschriebene Wohnungsmangel … ist allen bekannt“.

Aus unserer Sicht ist es zumindest fragwürdig, ob dieser öffentlich beschriebene Wohnungsmangel auch für eine, mit keiner Infrastruktur ausgestatteten Gemeinde wie Nienwohld gilt. Besonders im Hinblick auf die geplanten, kleinen Wohnungen für Ein-Personen-Haushalte. Deshalb ist uns die (bis jetzt nicht vorhandene) konkrete Bedarfsermittlung so wichtig, insbesondere da mit öffentlichen Geldern gebaut wird. 

 

Zitat Brief vom 10.12.: „…bisherige Schuldenfreiheit endet … mit der Kreditaufnahme … wir schaffen einen soliden, beständig steigenden Gegenwert, der Steuerzahler an den Ort bindet und Mieteinnahmen garantiert“.

Zitat Brief vom 20.12.: „Den Investitionen steht ein sich stetig verbessender Gegenwert gegenüber, Immobilien verlieren selten an Wert, heißen Neudeutsch auch ,Betongold´.“

Diese Aussagen (eine Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde unseres Wissens nach nie gemacht) ziehen wir in starken Zweifel. Schon eine von uns selber aufgestellte einfache Wirtschaftlichkeitsberechnung aufgrund der vorliegenden Zahlen kommt zu einem negativen Ergebnis. Um dies zu untermauern und die o.a. Aussage des Gemeinderates zweifelsfrei zu widerlegen, hat die Initiative Bürgerentscheid Nienwohld nunmehr einen Sachverständigen mit der Erstellung einer Ertragswertermittlung zur Darlegung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung einschließlich Rentabilitätsvorschau auf Basis der aktuellen Baukostenermittlung sowie der von der Gemeindevertretung prognostizierten Mieteinnahmen beauftragt.

 

Zitat Brief vom 20.12.: „…die Gemeinde, also ihr alle, einen sechsstelligen Betrag, Stand heute 150. 000 € verliert um die Befindlichkeiten einiger weniger Anwohner zu befriedigen.“

Die Gemeindevertretung hat das Bauvorhaben seit Beginn des Bürgerbegehrens durch die Initiative Bürgerentscheid Nienwohld ungeachtet der Möglichkeit, dass das Bürgerbegehren Erfolg haben könnte, weiter vorangetrieben und so die Kosten in die Höhe getrieben. Unerwähnt bleibt im Brief der Gemeindevertretung jedoch, dass den Ausgaben der Verkaufswert des Grundstückes gegenübersteht, was den tatsächlichen Verlust wieder reduziert. Wir sind der Meinung mittlerweile deutlich gemacht zu haben, dass es uns hierbei nicht um „Befindlichkeiten“ geht. Uns geht es darum, alle Nienwohlder*innen „ins Boot zu holen“, sie zu informieren und mitentscheiden zu lassen, was mit unserem Geld passiert.

 

Zitat Brief vom 20.12.: „… die Gemeinde alle vergebenen Aufträge erfüllen, also bezahlen muss- ohne eine Gegenleistung dafür zu bekommen. Kosten bis 600. 000 €“

Laut der zweiten, aktuelleren Kostenaufstellung des Amtes Bargteheide Land vom 24.01.2019 belaufen sich die geschätzten Schadensersatzzahlungen auf 93.000 Euro. Zusammengerechnet mit dem bereits ausgegebenen Kosten und den Rückbaukosten ergibt sich eine Gesamtschaden von 204.955,76 Euro. Auch hierbei ist der Gegenwert des Grundstückes noch nicht abgezogen. Wie also die Gemeindevertretung auf einen Schadenzersatzbetrag von 600.000 Euro gekommen ist, lässt sich absolut nicht nachvollziehen.

 

 

Wichtiger Hinweis:

Alle Nachweise zu unseren o. g. Aussagen werden auch auf unserer Internetseite http://bürgerentscheid-nienwohld.de zur Verfügung gestellt und anlässlich der durch uns initiierten

Diskussionsrunde am Mittwoch, den 20. März 2019 um 19.30 Uhr in der „Alte Schule“

gemeinsam mit den Gemeindevertretern erörtert!

 

Hierzu sind alle Nienwohlder*innen recht herzlich eingeladen, ihre Fragen zu stellen.

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